Solo-Selbständige: Wegen Corona in Hartz IV?

23.04.2020, 16:25 Uhr

Wenn Solo-Selbständigen die Aufträge wegbrechen, kann es manchmal schnell gehen mit dem Abrutschen in die Grundsicherung. Denn nicht alle haben Zugang zu den Soforthilfen des Bundes. Und auch das bayerische Sonderprogramm hilft nicht allen weiter.

Sie arbeiten zum Beispiel als Fitness-Coach, Musiklehrerin, Hausmeister oder freie Journalistin: die sogenannten Solo-Selbständigen. Manche haben ein eigenes Büro, einen Dienstwagen und eine teure Arbeitsausrüstung. Doch viele Solo-Selbständige arbeiten beim Kunden oder in der eigenen Wohnung, benutzen ältere Geräte und sind mit dem Fahrrad unterwegs. In der Regel verdient diese Gruppe keine großen Summen, hat fast keine Rücklagen und ist auch nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

50 Milliarden-Hilfsprogramm erfasst nicht alle Solo-Selbständige

Generell stehen für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe 50 Milliarden Euro als Soforthilfe des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verfügung. Darin enthalten sind bis zu 9.000 Euro für jeden Solo-Selbständigen in Form einer Einmalzahlung für drei Monate. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Geld soll die wirtschaftliche Existenz sichern und akute Liquiditätsengpässe überbrücken. Der Haken dabei: Dieses Geld darf nur für laufende Betriebskosten verwendet werden. Also etwa für Büro- oder Ladenmieten, Leasing-Raten oder Ähnliches. Lebenshaltungskosten oder Wohnungsmieten dürfen damit nicht beglichen werden. Wer keine Betriebsausgaben hat, bekommt diese Soforthilfe folglich nicht.

Zugang zu Hartz IV erleichtert

Dann bleibt für den Lebensunterhalt nur der Weg in die Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit. Zum Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV. Immerhin – dieser Zugang wurde erleichtert. Die Vermögensprüfung ist stark vereinfacht, sechs Monate lang wird die Miete in voller Höhe übernommen. Die Selbständigkeit muss in diesem Zeitraum auch nicht aufgegeben werden. Doch nach dem halben Jahr wird man zum “ganz normalen” Bezieher von Arbeitslosengeld II.

In den Wirtschaftsministerien der Bundesländer wurde auf die prekäre Lage vieler Solo-Selbständiger mittlerweile reagiert. Die Antworten fallen unterschiedlich aus.

Bayern: Sonderprogramm für Künstler und Publizisten

Bayern hat ein Sonderprogramm ins Leben gerufen. Es umfasst 90 Millionen Euro, wird vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausgereicht und richtet sich an soloselbständige Künstler und Publizisten. Für jeden Berechtigten steht ein Höchstbetrag von drei Mal 1.000 Euro bereit. Zum Kreis der Berechtigten zählt, wer als Selbständiger in der Künstlersozialkasse Mitglied und auf diesem Weg kranken- und rentenversichert ist.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Bayern kritisiert, das damit nicht alle Berufsgruppen erfasst werden. Sie fordert, besser das Modell des Nachbarlandes Baden-Württemberg zu übernehmen.

Baden-Württemberg: Der Solo-Selbständige als “fiktiver Unternehmer”

In Baden-Württemberg geht man einen anderen Weg: Hier wird allen Solo-Selbständigen im Rahmen der Antragstellung für das Hilfsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums (maximal 9.000 Euro/drei Monate) die Möglichkeit eingeräumt, sich selbst einen “fiktiven Unternehmerlohn” zuzurechnen. Dieser darf allerdings den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.178,59 Euro pro Monat nicht übersteigen. Er ersetzt den Anspruch auf Grundsicherung nicht. Das Geld dafür wird vom Land bereitgestellt.

Wie geht es weiter?

Die Wirtschaftsministerien der Bundesländer haben sich bereits am 8. April mit der Problematik befasst und “in einem breiten Konsens beschlossen”, den Bundeswirtschaftsminister zu einer Neuregelung aufzufordern. Zum Ausgleich “substanzieller Umsatzeinbrüche” sollen im Rahmen der Soforthilfe des Bundes für jeden Solo-Selbständigen bis zu drei mal 1.000 Euro monatlich zur Verfügung gestellt werden (getreu dem bayerischen Modell).

Die Wirtschaftsminister von Bremen und Nordrhein-Westfalen haben eine zusätzliche Variante vorgeschlagen: Ein Optionsmodell, das dem Antragsteller für die Absicherung des Lebensunterhalts drei Monate lang die Wahl lässt zwischen dem Bezug von Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II (dem Modell der Bundesregierung) oder einen Ansatz innerhalb der Soforthilfe etwa in Höhe der Pfändungsfreigrenze (das baden-württembergische Modell).

Über ihr weiteres Vorgehen werden die Wirtschaftsminister der Länder noch in dieser Woche beraten.

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/solo-selbstaendige-wegen-corona-in-hartz-iv,RwzBnS3

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